Wichtig!!!!

"Schwangere dürfen sich im selben Quartal sowohl von einem Arzt als auch von einer Hebamme behandeln lassen. Die Krankenversicherung der Frauen übernimmt in jedem Fall die Kosten - die Frauen müssen nicht in Privatleistung gehen."

Dies ist die Antwort der Bundesregierung auf einen Offenen Brief der Netzwerk Elterninititiven für Geburtskultur im Januar 2017.

Lassen Sie sich, als werdende Eltern, nicht verunsichern und lesen Sie weiter auf  www.mother-hood.de

unter:

  • Sichere Geburt
  • Allgemeine Informationen
  • Bundesregierung stellt klar: Vorsorge bei Arzt und Hebamme im selben Quartal rechtens

 Das  Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bietet eine Eltern - App zum Thema Baby und Essen im 1. Lebensjahr an. Im Zeitalter der Smartphones eine sinnvolle Informationsquelle. Diese ersetzt allerdings nicht die fundierte und ausführliche Ernährungsberatung durch die Hebamme. 

Zum Herunterladen:

AWO

DRK

DRK SchreiBaby Ambulanz

Mütterstammtisch