Jede Frau hat das Recht in der Schwangerschaft, unter der Geburt, im Wochenbett und in der anschließenden Stillzeit Hebammenhilfe in Anspruch zu nehmen. Hier können Sie sich über die Leistungen, die Ihre Krankenkassen bezahlen, informieren.
Wenn Sie sich für das Stillen Ihres Kindes entschieden haben, finden Sie hier einige Tipps. Diese ersetzen natürlich nicht die fachkundige Stillbegleitung durch Ihre Hebamme.
Jetzt wird es spannend und vielleicht sind noch 100 Fragen rund um die bevorstehende Geburt unbeantwortet.