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Aktuelles

Aufruf der Midwives for Future

Als Hebammen, die täglich Familien durch Schwangerschaft, Geburt und das frühe Leben begleiten, sehen wir mit großer Sorge, wie ökologische Krisen bereits heute die Gesundheit von Kindern gefährden.

Hitzewellen, Luftverschmutzung, Biodiversitätsverlust und Extremwetterereignisse sind keine abstrakten Phänomene mehr – sie schlagen sich konkret nieder: in einem Anstieg von Frühgeburten, niedrigem Geburtsgewicht, Infektionen, chronischen Erkrankungen und Totgeburten. Die Versorgung der Plazenta leidet unter Hitze. Die Ungleichheit wächst. Am stärksten betroffen sind Schwangere, Neugeborene und Familien mit wenigen Ressourcen.

Deshalb haben wir Hebammen von Midwives for Future eine Stellungnahme formuliert – mit klaren Forderungen für konkrete Maßnahmen im Gesundheits- und Klimaschutz.

Damit diese Stimme gehört wird, brauchen wir Eure Unterstützung!

Mit Eurer Reichweite könnt Ihr entscheidend dazu beitragen, dass unsere Botschaft sichtbar wird – und dass wir gemeinsam den dringend nötigen Wandel anstoßen.

https://healthforfuture.de/aktiv-werden/unsere-aufrufe/aufruf-der-midwives-for-future/

Einführung gestaffelter Mutterschutzfristen ab der 13. Schwangerschaftswoche

Am 1. Juni 2025 ist das Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze – Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt (Mutterschutzanpassungsgesetz) in Kraft getreten.

Es gibt nun die Möglichkeit, eine Schutzfrist auch bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche in Anspruch zu nehmen. Für Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche beträgt die Schutzfrist zwei Wochen, ab der 17. Schwangerschaftswoche sechs Wochen und ab der 20. Schwangerschaftswoche acht Wochen.

Die konkrete Ausgestaltung der Regelung soll es betroffenen Frauen ermöglichen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie eine Schutzfrist in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen zur Neuregelung im Mutterschutz finden Sie online unter: www.familienportal.de.

>> Download Flyer des BMFSFJ

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Stellungnahme Krankenhausreform

Laut Pressebericht (Kölner Stadtanzeiger 23.07.2024) wurde dem Kreiskrankenhaus Mechernich, im Zuge der Umsetzung des Krankenhausreformgesetzes mitgeteilt, dass ihm der Perinatale Schwerpunkt aberkannt werden soll.

Mehr erfahren…

Kindergeld online beantragen

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit informiert:

Kindergeld kann jetzt online beantragt werden und verhindert so den lästigen Papierkram. Weitere Informationen unter www.familienkasse.de

Kaiserschnitt

Z.Zt. findet man sehr viele Artikel über die Gründe der ansteigenden Kaiserschnittrate in Deutschland.

Zu diesem Thema hat die Berthelsmann-Stiftung eine sehr interessante Seite ins Netz gestellt: www.faktencheck-gesundheit.de

Es lohnt sich hier reinzuschauen und sich zu informieren. Ganz besonders gelungen ist die interaktive Landkarte auf der es möglich ist, den eigenen Landkreis oder die eigene Stadt unter die Lupe zu nehmen, und die Kaiserschnittrate mit anderen Kreisen und Städten vergleichen.

Arzneimittelsicherheit in der Schwangerschaft und Stillzeit

Unter www.embryotox.de gibt es Rat.

donum vitae führt kostenlos und anonym eine online - Beratung durch, einach einloggen unter www.donumvitae-onlineberatung.de

Dioxinbelastung in Lebensmitteln

Gute Informationen bekommen Sie auf folgenden Seiten:

Bundesinstitut für Risikobewertung: www.bfr.bund.de

www.foodwatch.de

Worauf ist bei der Beikost von Säuglingen zu achten?

  • laut BfR ist es sinnvoll die Belastung von Dioxinen so weit wie möglich zu minimieren, da sich Dioxine lebenslang im Körper anreichern.
  • Eier werden im ersten Lebenjahr nicht in der Beikost verarbeitet, und nach Vollendung des 1. LJ. sollten Kinder aufgrund ihres geringen Körpergewichts möglichst wenig oder keine Eier essen, solange wie das Ausmaß der Verseuchung noch nicht klar ist.

Quellenangabe Hebammenforum 2/2011 Lisa Fehrenbach, Beauftragte für Stillen und Ernährung im DHV 

Änderung des Elterngeldes

Linkverweis

www.elterngeld.de

Neuigkeiten und Wissenswertes

Wichtig!!!!

"Schwangere dürfen sich im selben Quartal sowohl von einem Arzt als auch von einer Hebamme behandeln lassen. Die Krankenversicherung der Frauen übernimmt in jedem Fall die Kosten - die Frauen müssen nicht in Privatleistung gehen."

Dies ist die Antwort der Bundesregierung auf einen Offenen Brief der Netzwerk Elterninititiven für Geburtskultur im Januar 2017.

Lassen Sie sich, als werdende Eltern, nicht verunsichern und lesen Sie weiter auf  www.mother-hood.de

unter:

  • Sichere Geburt
  • Allgemeine Informationen
  • Bundesregierung stellt klar: Vorsorge bei Arzt und Hebamme im selben Quartal rechtens

 Das  Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bietet eine Eltern - App zum Thema Baby und Essen im 1. Lebensjahr an. Im Zeitalter der Smartphones eine sinnvolle Informationsquelle. Diese ersetzt allerdings nicht die fundierte und ausführliche Ernährungsberatung durch die Hebamme. 

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