Stellungnahme Krankenhausreform
Laut Pressebericht (Kölner Stadtanzeiger 23.07.2024) wurde dem Kreiskrankenhaus Mechernich, im Zuge der Umsetzung des Krankenhausreformgesetzes mitgeteilt, dass ihm der Perinatale Schwerpunkt aberkannt werden soll.
Was bedeutet das für die Region?
Eine Klinik mit perinatalem Schwerpunkt entspricht der Versorgungsstufe 3 und darf Schwangere aufnehmen oder von anderen Kliniken zugewiesen bekommen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Die Schwangere liegt mit dem Gestationsalter zwischen 32+0 und </= 35+6 SSW, und das geschätzte Gewicht des Kindes liegt min. bei 1500 Gramm.
- Ein verzögertes Wachstum des Kindes ist zu erwarten.
- Die Schwangere hat eine insulinpflichtige diabetische Stoffwechselstörung ohne absehbare Gefährdung des Kindes.
(Auszug aus der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen der Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen)
Entfällt der perinatale Schwerpunkt, kann und darf die Klinik diese Versorgung nicht mehr anbieten und Schwangere mit genau diesen Kriterien nicht mehr aufnehmen.
Eine Risiko-adaptierte Verlegung von Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1500 Gramm in eine wohnortnahe Klinik mit perinatalem Schwerpunkt ist möglich, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Das Neugeborene wiegt ab 1250 Gramm.
- Der Säugling wiegt ab dem 29. Lebenstag ab 1250 Gramm.
(Auszug aus der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen der Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen)
Entfällt der perinatale Schwerpunkt werden solche Verlegungen nicht mehr möglich sein.
Im Pressebericht heißt es, dass so im Jahr 300 bis 400 Geburten wegfallen könnten, mit steigender Tendenz, aufgrund steigender Geburtenzahlen.
Was bedeutet das nun ganz praktisch für genau diese Schwangeren?
Es wird ihnen nichts anderes übrig bleiben, als in umliegenden Kliniken ihre Kinder zu gebären und versorgen zu lassen und eine längere Fahrtzeit auf sich zu nehmen.
Folgende Kliniken mit den Versorgungsstufen 1 oder 2 liegen ca. 50 km im Umkreis von Mechernich.
- Bethlehem Gesundheitszentrum Stolberg
- Uni Bonn
- GFO Klinik Bonn
- Uni Köln
- Uni Aachen
- Klinik der Stadt Köln Amsterdamer Straße
- St. Marienhospital Düren
(Auszug aus perinatalzentren.org)
Die Angaben sind mit Vorbehalt zu betrachten, da keine Informationen vorliegen, ob es auch in diesen Kliniken strukturelle Veränderung aufgrund der Krankenhausreform gibt!
Bis zum 11. August haben die Kliniken Zeit, ihre Stellungnahme zur Reform abzugeben. Derzeit geht man davon aus, dass die endgültigen Feststellungsbescheide erst Ende des Jahres vorliegen werden. Die Umsetzung der Reform ist für den 1. Januar 2025 geplant, ein recht kurzer Zeitraum, um die notwendigen Strukturveränderungen zu bewältigen.
Eine erschreckende Entwicklung für eine Region mit einer steigenden Einwohnerzahl, die in den letzten Jahren für junge Familien zu einem begehrten Wohnort geworden ist.
Die Krankenhausreform zielt darauf ab, unnötige Klinikschließungen zu vermeiden und eine qualitativ hochwertige Versorgung flächendeckend sicherzustellen. Dabei sollen planbare Krankenhausleistungen nicht mehrfach in verschiedenen Kliniken innerhalb einer Stadt angeboten werden. Stattdessen liegt der Focus auf der Qualität der Versorgung.
Dennoch müssen nicht planbare Leistungen wie Geburtshilfe, Pädiatrie und Notfälle in jeder Region mit einem zumutbaren Anfahrtsweg verfügbar sein, der das Risiko eines Transports minimiert oder gar ausschließt.
Die Krankenhausreform ist eine Chance die medizinische Versorgung zu optimieren.
Die Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere in ländlichen Gebieten, dürfen hierbei aber nicht außer Acht gelassen werden.
Hebammen Kreis Euskirchen
25.07.2024